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Wolfgang Heinicke

 

Geburtsjahr: 1957

Geburtsort Hof

Studium: 1977-1981,

Ludwig-Maximilian-Universität München
Referendariat: München
Kanzleieröffnung: 1985

 

e-Mail: heinicke@heinicke.com

 

Besondere Qualifikationen:

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

Interessensschwerpunkte:

Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht

 

Profil:

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Heinicke ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen und hat in diesem Jahr die Kanzlei Heinicke & Kollegen gegründet.

Seit 1990 ist Herr Rechtsanwalt Heinicke schwerpunktmäßig im Bau- und Architektenrecht tätig.

Seit 2006 verfügt er über die im Jahre 2005 erstmals eingeführte Fachanwaltsbezeichnung des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht.

Sein Klientel besteht zum einen aus gewerblichen Anbietern von Bauleistungen auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, Architekten sowie aus Privatleuten, die eine Immobilie erwerben oder einen Neubau erstellen.

Seine Tätigkeit umfasst unter anderem das Vergütungsrecht, Gewährleistungsrecht sowie das Architektenhonorar- und Architektenhaftungsrecht.

Seit vielen Jahren hält Herr Rechtsanwalt Heinicke Vorträge im Baurecht, so bereits Anfang der 90-er Jahre im Bauzentrum, wie auch auf der Immobilienmesse Immofair, bei Berufsverbänden, wie Innungen und Handwerkskammern.

Auch hält Herr Rechtsanwalt Heinicke regelmäßig eigene Baurechtsseminare sowie auch firmeninterne Schulungen.

Daneben stellt einen weiteren Fachbereich das allgemeine Wirtschaftsrecht wie Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht dar.

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