Bauträgerrecht
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Bauträgerrecht

Das Bauträgerrecht ist ein besonderer Bereich des Baurechts und umfasst eine Vielzahl von Besonderheiten, die bereits beim Vertragsschluss beginnen und sich bis hin zum Ablauf der Gewährleistung durchziehen können. Dies gilt im besonderen Maße, wenn es sich um den Erwerb einer Eigentumswohnung handelt.

 

Die Kanzlei HEINICKE BURGHARDT ist durch ihre Spezialisierung im Bereich des Bau- und Wohnungseigentumsrecht mit diesen Besonderheiten vertraut und steht daher sowohl Bauträgern bei der Vertragsgestaltung als auch den Erwerbern und Wohnungseigentümergemeinschaften beratend bei der Durchsetzung und Abwehr Ihrer Ansprüche kompetent zur Seite.