WEG-Recht
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WEG-Recht

Das Verhältnis der Wohnungseigentümer wird grundlegend durch das Wohnungseigentumsgesetzt geregelt. Die gesetzlichen Regelungen stellen jedoch nur das Grundgerüst dar und werden durch Regelungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Rechtsprechung konkretisiert. Dabei sind diverse Fallstricke insbesondere im Bereich der Fragen der Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümer oder prozessuale Besonderheiten zu beachten.

 

Die Kanzlei HEINICKE BURGHARDT kann infolge ihre Spezialisierung und Fachanwälte sowohl im Bereich des Bau- und Architektenrechts als auch im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrecht kompetent beraten und Ansprüche gezielt durchsetzen. Insbesondere bei der Durchsetzung von Mängelgewährleistungsrechten handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, bei der nicht nur baurechtliche, sondern auch Weg-rechtliche Fragestellungen zu beachten sind.

 

Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören nicht nur einzelne Wohnungseigentümer, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen.