Grundstücksrecht
Due-Diligence
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Grundstücksrecht / Due Diligence

Die privat oder gewerblich erworbene Immobilie stellt für den Mandanten in den häufigsten Fällen seinen wesentlichen Vermögensgegenstand dar. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und vorausschauende rechtliche Beratung, in der beispielsweise nachteilige Vertragsgestaltungen und damit finanzielle Risiken oder gar Verluste vermieden werden können.

 

Die Kanzlei HEINICKE BURGHARDT berät hierzu bei der Erstellung und rechtlichen Prüfung von Grundstückskaufverträgen. Im Rahmen einer sog. Due Diligence zeigen wir den Mandanten die rechtlichen Risiken und Folgen eines Kaufvertragsentwurfes auf. Überdies beraten wir auch bei grundbuchrechtlichen Themen, wie beispielsweise Grunddienstbarkeit, Reallast, Grundschuld, Hypothek, Erbbaurecht, Vorkaufsrecht oder Nießbrauch.