Vergaberecht
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Vergaberecht

Das Vergaberecht stellt sich als besonders komplex dar. Schon die Auslegung der Leistungsverzeichnisse und technischen Vorbemerkungen stellen erhebliche Anforderungen an die Kalkulation. Die Auferlegung der Risiken auf den Auftragnehmer erfolgt oftmals entgegen der Grundsätze der VOB/A in versteckten Vertragsklauseln. Der Ausschluss von der Vergabe bzw. die Versagung des Zuschlags ist oftmals nicht gerechtfertigt.

 

Die Kanzlei HEINICKE BURGHARDT begleitet derartige Verfahren, unterstützt insbesondere bei Fragestellungen innerhalb des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere bei der Abwehr überzogener Anforderungen von Nachweisen und Unterlagen sowie im Nachprüfungsverfahren, in welchem besondere Eile geboten ist, um die Zuschlagserteilung an einen Mitbewerber zu verhindern.