Die Mandatsbearbeitung

An erster Stelle steht für uns das Interesse der Mandantschaft und der von ihr angestrebte Erfolg. Wesentlicher Grundsatz der Kanzlei ist deshalb, ausschließlich Rechtsfälle anzunehmen, in denen uns eine hochqualifizierte Bearbeitung möglich ist.

Aufgrund dessen empfehlen wir für Mandate, die eine nicht in der Kanzlei repräsentierte Fachkenntnis erfordern, entsprechend spezialisierte Kollegen, mit denen wir laufend kooperieren.

Ziel unserer Tätigkeit ist es, in enger Zusammenarbeit mit der Mandantschaft qualifizierte Lösungen zu erarbeiten, teilweise, soweit erforderlich auch fachübergreifend in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern oder von der Mandantschaft benannten Sonderfachleuten, wie Sachverständigen oder Steuerberatern.

Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit der Kanzlei im Bau- und WEG-Recht umfassend und praxisnah zu beraten. Letztlich sollen die Ansprüche der Mandantschaft schnell, ohne vermeidbares Risiko, insbesondere mit möglichst geringem Kostenrisiko und effizient realisiert werden.

Unser Mandantenstamm

Zu unseren Mandanten gehören u.a. Bauherren, Bauunter-nehmen sämtlicher Gewerke, Bauträger, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümer-
gemeinschaften sowie private als auch gewerbliche Immobilienerwerber und -verkäufer. Ferner vertreten wir Architekten und Ingenieure. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Geltendmachung berechtigter, als auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

„Die Kanzlei HEINICKE BURGHARDT Rechtsanwälte ist aus der Kanzlei Heinicke & Kollegen entstanden, einer seit 1985 im Zentrum Münchens bestehenden Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Bau- und Architektenrecht.“

Die Kosten

Kostenauslösende Maßnahmen und wirtschaftliche Entscheidungen trifft ausschließlich unsere Mandantschaft. Unsere Funktion sehen wir dabei in der Interessenvertretung und Beratung, jedoch entspricht es nicht unserer Aufgabe,
über finanzielle Belange der Mandantschaft zu entscheiden.

Das Beratungsgespräch

Dabei steht im Vordergrund die Streitvermeidung, jedoch ebenso die Stärkung der eigenen Rechtsposition durch entsprechendes Beraten und Tätigwerden bereits vor Streitentstehung, wenn erforderlich auch baubegleitend. Um dies zu erreichen ist die frühzeitige Beratung unerlässlich.

Eine versäumte oder fehlerhafte Weichenstellung im Vorfeld kann nach unserer jahrelangen Praxiserfahrung nachträglich nur schwer und teilweise überhaupt nicht revidiert werden. Daher ist es besonders wichtig, rechtzeitig anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um Rechtsnachteile bereits von Beginn an zu vermeiden. Aus diesem Grunde legen wir besonderen Wert auf den Beratungsbereich.


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Vorträge, Seminare und Schulungsveranstaltungen

“Wissen ist Macht.”

Dieses Sprichwort gilt in kaum einem Gebiet mehr, als im Baurecht.

Gleichwohl wird die Schulung von Mitarbeitern, die mit der unmittelbaren Auftragsabwicklung befasst sind, in vielen Betrieben immer noch vernachlässigt. VOB-Seminare werden von Geschäftsführern besucht, was wichtig, richtig, aber nicht ausreichend ist. Denn die Abwicklung eines Auftrags erfolgt in der Regel durch die betrieblichen Mitarbeiter, den Bauleiter, den Meister, den kaufmännischen Angestellten.

Wichtig ist daher, dass diese Mitarbeiter lernen, wie sie rechtlich knifflige Situationen selbst meistern können oder zumindest erkennen, dass sie sich in einer Situation befinden, die Beratung von Außen erforderlich macht. Dies setzt zumindest fundierte Grundkenntnisse des zivilen Baurechts voraus. Das richtige Verhalten im Vorfeld hilft entweder von vornherein Streitigkeiten zu vermeiden oder sichert, wenn eine streitige Auseinandersetzung unvermeidbar ist, die eigenen Rechte und Ansprüche.

Aus diesem Grunde bieten wir die Durchführung von Schulungen und Seminaren auf dem Gebiet des zivilen Baurechts an.

Die in unseren Kanzleien tätigen Rechtsanwälte verfügen über eine ausgeprägte Erfahrung in der Durchführung derartiger Seminare und Schulungsveranstaltungen. In kleinen Gruppen von nicht mehr als 15 Teilnehmern werden in Form der Diskussion, also unter aktiver Beteiligung der Teilnehmer, die immer wieder strittigen Fragen des Baurechts anhand von praktischen Fällen erörtert. Das richtige Lesen eines Vertrages, das richtige Verhalten in schwierigen Situationen, das Erkennen von rechtlich gefährlichen Situationen  und das rechtliche Grundwissen werden in eintägigen oder zweitägigen Veranstaltungen vermittelt. Auf Wunsch erhalten die Mitarbeiter entsprechende Seminarunterlagen.

Die Veranstaltungen können in den Betrieben oder in entsprechenden externen Räumlichkeiten stattfinden. Auf Wunsch sind wir gerne bereit, die Gesamtorganisation zu übernehmen. Bei kleineren Betrieben können gerne die Mitarbeiter mehrerer Firmen an einer Veranstaltung teilnehmen, jedoch sollte die Gesamtteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern nicht überschritten werden, da ansonsten eine Vermittlung der Inhalte unter aktiver Mitarbeit der Teilnehmer nicht mehr möglich ist.

Preise werden je nach Aufwand individuell vereinbart. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an eine unserer Kanzleien oder senden Sie uns über unsere Kontaktseite eine Mail.