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burghardt@hbrechtsanwaelte.com

RECHTSGEBIETE

Baurecht →
Architektenrecht →

AUSBILDUNG

Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwig Universität in Freiburg im Breisgau  Referendarzeit am Oberlandesgericht Stuttgart

Herr Rechtsanwalt Marian Burghardt ist seit 2017 als Anwalt und seit 2018 als Partner in der Kanzlei HEINICKE BURGHARDT Rechtsanwälte Part mbB tätig.

AUSBILDUNG

Er absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwig Universität in Freiburg im Breisgau und die sich anschließende Referendarzeit am Oberlandesgericht Stuttgart. Überdies arbeitete Herr Rechtsanwalt Burghardt im Rahmen seiner Ausbildung für eine internationale Kanzlei in Mumbai, Indien.

Im Jahr 2014 wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und verfügt ebenfalls über die besondere Zulassung als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

WERDEGANG & ERFAHRUNG

Vor Aufnahme seiner Tätigkeit in der Kanzlei Heinicke & Kollegen sammelte er als Rechtsanwalt bereits intensive Erfahrung im Immobilien- und Baurecht aufgrund seiner Tätigkeit in nationalen und internationalen Kanzleien. Der Fokus lag hierbei im privaten Bau- und Architektenrecht.

Zudem verfügt Herr Rechtsanwalt Burghardt über vertiefte Kenntnisse im Wohn- und Gewerberaummietrecht. Er legt dabei besonderen Wert auf die Beachtung branchenspezifischer Besonderheiten und deren wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Mandanten. Darüber hinaus betreut er seine Mandanten insbesondere bei der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der baubegleitenden Beratung zur Konfliktvermeidung und gegebenenfalls zweckentsprechenden Vorbereitung der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, sowohl außergerichtlich, als erforderlichenfalls auch gerichtlich.

Zum Tätigkeitsfeld von Herrn Rechtsanwalt Burghardt gehört zudem die rechtliche Prüfung von Immobilienkaufverträgen (so. Due Diligence) sowie das Halten von Seminaren und Inhouseschulungen zum Bau- und Immobilienrecht.

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