Gewerbliches-Mietrecht
M
Mietrecht

Das Mietrecht umfasst sämtliche Fragestellungen rund um den Mietvertrag, beginnend bei der Ausgestaltung des Vertrags über die rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien während des Vertragsverhältnisses bis hin zur Beendigung.

 

Die Kanzlei HEINICKE BURGHARDT steht Ihnen daher nicht nur bei den klassischen Fallgestaltungen, wie der Durchsetzungen Ihrer Räumungsansprüche der gewerblich oder privat vermieteten Immobilien zur Seite, sondern insbesondere auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungsverlangen. Ebenso gehört auch die  Gestaltung von Wohnraummiet- und Gewerberaummietverhältnissen zu den Bearbeitungsschwerpunkten der Kanzlei.