In unseren Kanzleien sind mehrere Rechtsanwälte und Fachanwälte tätig, die sich auf unterschiedliche Rechtsgebiete spezialisiert haben.
Die Berechtigung, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen, beruht auf dem geprüften Nachweis der besonderen Kenntnisse in diesem Fachbereich zum einen durch schriftliche Prüfungen, zum anderen durch den Nachweis einer bestimmten Anzahl praktischer Fallbearbeitungen innerhalb der letzten 3 Jahre.
Die Fortbildung durch Teilnahme an Fachseminaren ist für den Fachanwalt verpflichtend und wird durch die Rechtsanwaltskammer überprüft. Hierdurch, sowie durch die Verfolgung der aktuellen Rechtsprechung und Rechtsentwicklung wird die hohe Kompetenz der Beratung und Vertretung durch den Fachanwalt auf Dauer gesichert.
Kanzlei Heinicke & Kollegen
Kanzlei München
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
(Kanzlei München)
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
(Kanzlei München)
Kanzlei Heinicke, Damm, von Wizclinski
Kanzlei Hof
Rechtsanwalt
(Kanzlei Hof)
Rechtsanwalt Andreas von Wizclinski
Rechtsanwalt
(Kanzlei Hof)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
(Kanzlei Hof)