Vermittlungsverfahren (Mediation) im Bauwesen

Wir nehmen an Sie kennen den Fall:

Eine Bauleistung ist erbracht worden, die Schlussrechnung wurde gestellt und geprüft. Allerdings gehen die Auffassungen über das Ergebnis der Rechnungsprüfung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer weit auseinander. Nach mehreren Versuchen eine Lösung zu finden, scheitert eine Einigung. Ein Prozess ist unvermeidlich. Das Gericht ist bemüht, eine Einigung herbeizuführen, wie es auch seine Aufgabe ist. Allerdings ist die Zeit viel zu knapp, die technischen Kenntnisse sind zwangsläufig viel zu gering, um wirklich eine detaillierte Erörterung der Fragen und eine technische Einschätzung vorzunehmen. Es drohen massive Sachverständigen-, Anwalts- und Gerichtskosten und dies möglicherweise durch mehrere Instanzen. Schließlich lässt man sich doch überreden, einen Vergleich zu schließen. Es wird eine Summe, häufig in der Mitte der Forderung vereinbart, ohne dass der Auftragnehmer weiß, warum er nur so wenig, oder der Auftraggeber weiß, warum er so viel bezahlt hat. Man geht auseinander, keiner der Beteiligten ist wirklich zufrieden und eine vieleicht bereits jahrelang bestehende Geschäftsbeziehung ist zerstört.

Lösungsangebot – Ein Vermittlungsverfahren im Bauwesen

In Zusammenarbeit mit dem Bauratgeber München e.V. wollen wir neue Wege gehen. Der Bauratgeber München e.V. bietet ein Vermittlungsverfahren an, in dem aufgrund detaillierter Erörterungen der strittigen Punkte versucht werden soll, durch eine vorläufige Einschätzung der Standpunkte Einigung der Vernunft herbeizuführen, die für alle Beteiligten tragbar sind und ein weiteres miteinander Arbeiten ermöglichen. Wir wollen vermitteln und den emotionalen Streit, der mit einem Prozess immer verbunden ist, erst gar nicht aufkommen lassen.

Durch einen Rechtsanwalt, Herrn Wolfgang Heinicke, und einen Bauingenieur, Herrn Martin Becker-Berk, die beide jahrelange Erfahrungen im Bausektor aufweisen, sollen alle Bereiche von möglichen Unstimmigkeiten abgedeckt werden. Die Vorteile dieses Verfahrens:

Bewahrung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses für die weitere Zusammenarbeit Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens

direkte Verhandlung mit den Parteien vor Ort unter Beschränkung der  Formalienauf ein Mindestmaß

unformalistischer und effektiver Verfahrensablauf

kompetente Vermittlungsversuche im rechtlichen und technischen Bereich Einsparung von Kosten

Verkürzung der Verfahrensdauer

 

Die Mediatoren sind

 

    * Kein Schiedsgericht, sondern Vermittler
    * Keine Interessenvertreter, sondern neutral und objektiv
    * Keine Sachverständigen zur Klärung schwieriger technischer Spezialfragen

 

 
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