Vorträge, Seminare und Schulungsveranstaltungen
 

“Wissen ist Macht.”

 
Dieses Sprichwort gilt in kaum einem Gebiet mehr, als im Baurecht.

Gleichwohl wird die Schulung von Mitarbeitern, die mit der unmittelbaren Auftragsabwicklung befasst sind, in vielen Betrieben immer noch vernachlässigt. VOB-Seminare werden von Geschäftsführern besucht, was wichtig, richtig, aber nicht ausreichend ist. Denn die Abwicklung eines Auftrags erfolgt in der Regel durch die betrieblichen Mitarbeiter, den Bauleiter, den Meister, den kaufmännischen Angestellten.

Wichtig ist daher, dass diese Mitarbeiter lernen, wie sie rechtlich knifflige Situationen selbst meistern können oder zumindest erkennen, dass sie sich in einer Situation befinden, die Beratung von Außen erforderlich macht. Dies setzt zumindest fundierte Grundkenntnisse des zivilen Baurechts voraus. Das richtige Verhalten im Vorfeld hilft entweder von vornherein Streitigkeiten zu vermeiden oder sichert, wenn eine streitige Auseinandersetzung unvermeidbar ist, die eigenen Rechte und Ansprüche.

Aus diesem Grunde bieten wir die Durchführung von

Schulungen und Seminaren
auf dem Gebiet des zivilen Baurechts an.

Die in unseren Kanzleien tätigen Rechtsanwälte verfügen über eine ausgeprägte Erfahrung in der Durchführung derartiger Seminare und Schulungsveranstaltungen. In kleinen Gruppen von nicht mehr als 15 Teilnehmern werden in Form der Diskussion, also unter aktiver Beteiligung der Teilnehmer, die immer wieder strittigen Fragen des Baurechts anhand von praktischen Fällen erörtert. Das richtige Lesen eines Vertrages, das richtige Verhalten in schwierigen Situationen, das Erkennen von rechtlich gefährlichen Situationen  und das rechtliche Grundwissen werden in eintägigen oder zweitägigen Veranstaltungen vermittelt. Auf Wunsch erhalten die Mitarbeiter entsprechende Seminarunterlagen.

Die Veranstaltungen können in den Betrieben oder in entsprechenden externen Räumlichkeiten stattfinden. Auf Wunsch sind wir gerne bereit, die Gesamtorganisation zu übernehmen. Bei kleineren Betrieben können gerne die Mitarbeiter mehrerer Firmen an einer Veranstaltung teilnehmen, jedoch sollte die Gesamtteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern nicht überschritten werden, da ansonsten eine Vermittlung der Inhalte unter aktiver Mitarbeit der Teilnehmer nicht mehr möglich ist.

Preise werden je nach Aufwand individuell vereinbart. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an eine unserer Kanzleien oder senden Sie uns über unsere Kontaktseite eine Mail.

 

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