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Marian Burghardt
Geburtsjahr 1985 |
e-Mail: burghardt@heinicke.com
Besondere Qualifikation
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Interessensschwerpunkt
Immobilienrecht, Vertragsrecht
Profil:
Herr Marian Burghardt verfügt seit 2014 über die Zulassung als Rechtsanwalt. Vor Aufnahme seiner Tätigkeit in der Kanzlei Heinicke & Kollegen sammelte er als Rechtsanwalt bereits intensive Erfahrung im Immobilien- und Baurecht aufgrund seiner Tätigkeit sowohl in nationalen, als auch in internationalen Kanzleien. Der Fokus lag hierbei im privaten Bau- und Architektenrecht. Dies führte zum erfolgreichen Abschluss der Fachanwaltsprüfung für die Qualifikation des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht.
Zudem verfügt er über vertiefte Kenntnisse im Wohn- und Gewerberaummietrecht. Er legt dabei besonderen Wert auf die Beachtung branchenspezifischer Besonderheiten und deren wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Mandanten. Darüber hinaus betreut er seine Mandanten insbesondere bei der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der baubegleitenden Beratung zur Konfliktvermeidung und gegebenenfalls zweckentsprechenden Vorbereitung der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, sowohl außergerichtlich, als erforderlichenfalls auch gerichtlich.