Zulassungen:
Jeder Rechtsanwalt ist nach deutschen Recht jeweils bei der Rechtsanwaltskammer zugelassen, in dessen Bezirk sich sein Kanzleisitz befindet. Dies bedeutet aber nicht, daß er nur berechtigt wäre, vor diesen Gerichten aufzutreten. Vielmehr ist jeder Rechtsanwalt berechtigt, vor allen
Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten, Finanzgerichten und den Verfassungsgerichten
im gesamten Bundesgebiet aufzutreten (Postulationsfähigkeit). Dies gilt auch für unsere Kanzlei.
Bei auswärtigen Rechtsstreitigkeiten arbeiten wir laufend überregional mit Anwaltskanzleien im gesamten Bundesgebiet zusammen, die sich als äußerst kompetent und zuverlässig erwiesen haben.