Sicherheitsleistung des Bestellers nach § 648 a BGB§ 648 a BGBSicherheitsleistung des Bestellers   (1) 1Der Unternehmer eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon kann vom Besteller Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen, die mit 10 vom Hundert des zu sichernden Vergütungsanspruchs anzusetzen sind, verlangen….

Punktesammeln in Flensburg – Maßnahmen der Verwaltungsbehörde       Gegen Fahrerlaubnisinhaber, die wiederholt Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben, hat die Verwaltungsbehörde folgende Maßnahmen, zu ergreifen, wenn sich nicht im Einzelfall die Notwendigkeit eines früheren Einschreitens ergibt: 1.Ergeben sich neun Punkte, so ist der Betroffene schriftlich zu verwarnen. In derVerwarnung ist auf die Verkehrszuwiderhandlung hinzuweisen, auf welche…

VOB/Teil B, Ausgabe 2012     §1 Art und Umfang der Leistung 1. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrages gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). 2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche…

VOB/Teil B, Ausgabe 2009     §1 Art und Umfang der Leistung 1. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrages gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). 2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche…

VOB/Teil B, Ausgabe 2006     §1 Art und Umfang der Leistung 1. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrages gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). 2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche…

VOB/B 2002 § 1 Art und Umfang der Leistung  1. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteildes Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen.  2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: a) die Leistungsbeschreibung,b) die Besonderen Vertragsbedingungen,c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,e) die Allgemeinen…

VOB Teil B, Fassung vom 10.08.2000, gültig ab 01.01.2001       §1 Art und Umfang der Leistung  1. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrages gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. 2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander a) die Leistungsbeschreibung,b) die Besonderen…

VOB 2016 § 1 Art und Umfang der Leistung (1) Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). (2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:1. die Leistungsbeschreibung,2. die Besonderen Vertragsbedingungen,3. etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,4. etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,5. die…

Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer – Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vom 14. März 1985                            [keine Gewähr für Aktualität und Fehlerfreiheit.] § 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für Gewerbetreibende, die nach §34c Abs. 1 der Gewerbeordnung der Erlaubnis bedürfen. Gewerbetreibende, die 1. als Versicherungs- oder Bausparkassenvertreter im Rahmen…

    Arnulf Helmschrott Geburtsdatum: 30.10.1952Geburtsort: AugsburgStudium: Ludwig-Maximilians-Universität München und Universität WürzburgReferendariat: Würzburg  

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