Der Käufer einer Wohnung darf mehr Schallschutz erwarten als die Mindestwerte der DIN 4109 bieten.OLG München, Urteil vom 19.05.2009, AZ: 9 U 4198/08 Besprochen, kommentiert und veröffentlicht durchRechtsanwalt Dr. Michael Kögl,Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Ein Bauträger pries eine Wohnanlage in der Verkaufsphase mit einem mehrseitigen hochwertigen Prospekt an. Dabei betonte er den…