OLG Bamberg, Urteil vom 15.4.2003, Az.: 5 U 236/02
Wenn Anlagenberater eine Anlage ohne zuverlässige Informationen als sicher anpreisen, können sie sich gegenüber ihren Kunden schadensersatzpflichtig machen. Darin ist ein pflichtwidriges Verhalten zu sehen. Der Anlageberater muss die Kundengelder zurückzahlen. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob erst ein strafbares Verhalten der Firmenverantwortlichen zum Verlust geführt hat. Der Anlageberater wird jedoch von der Haftung befreit, wenn er seine Unkenntnis über die Sicherheit der Anlage offenbart hat. In solchen Fällen muss sich der Kunde sogar eine Mitschuld am Verlust des Geldes anrechnen lassen.

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