LG Mainz, Urteil vom 01.04.2003 – 6 O 208/02
Die Planung eines Architekten ist mangelhaft, wenn sie dazu führt, dass die Mindestanforderungen gemäß Garagenverordnung an die Breite der Fahrgassen im Bereich von Stellplätzen oder Garagen nicht erfüllt werden.