Auch unsere Leistung ist natürlich nicht kostenlos. Nachstehend erläutern wir, wie sich die bei uns anfallenden Rechtsanwaltshonorare berechnen und erklären diese anhand von Berechnungsbeispielen. Wir rechnen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, soweit wir nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung treffen. Im RVG hat der Gesetzgeber die Gebührensätze festgelegt, die er für eine anwaltliche Tätigkeit für…