Steuerliche Absetzbarkeit von PC mit Internet-Zugang

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 5 K 2776/98                                   

Die Anschaffungskosten für einen Computer mit Internet -Anschluss können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn der Computer "weit überwiegend" für den Beruf benutzt wird. Mit diesem Urteil widersprach das Finanzgericht Rheinland-Pfalz der Auffassung vieler Finanzämter, die Anschaffungskosten für Computer mit Internet-Anschluss könnten grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.

Dieser Fall betraf einen Lehrer des Faches Kommunikationstechnologie, der den PC benötigte, um den Unterrichtsstoff für die Vermittlung des Umgangs mit dem Internet vorbereiten mußte.