Urteil des Landgerichts Gießen vom 15. Juni 1994 1 S 128/94

Eine Wohnungsbaugesellschaft verklagte einen Mieter erfolgreich auf Entfernung der drei Bullterrier in seiner Wohnung. Der Hundehalter versuchte, wenigstens eines der Tiere halten zu können. Er gab zwei Hunde ab und ging wegen des dritten in die nächste Instanz.

Das Landgericht Gießen hielt auch einen einzigen Bullterrier in einem Mietshaus mit zwölf Wohnungen noch für zu gefährlich (1 S 128/94). Daran ändere sich auch nichts durch die Beteuerung seines Halters, daß das Tier sich bisher friedlich verhalten habe. Es könne sein, daß es in der Wissenschaft unterschiedliche Auffassungen über die Angriffslust dieser Hunderasse gebe. Im "Brockhaus" stehe, die Aggressivität sei Ergebnis gezielter Zucht, die bei den Tieren zu geringem Schmerzempfinden und fehlender Angst geführt habe. Ein Vermieter handle jedenfalls verantwortungsbewußt, wenn er die weitverbreitete Ansicht über die Gefährlichkeit ernst nehme und deswegen die nach dem Mietvertrag notwendige Genehmigung zur Hundehaltung verweigere.

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