Rechtsbehelf gegen Abmahnung durch Vermieter
BGH-Urteil vom 20.02.2008, AZ: VIII ZR 139/07

Ein Vermieter mahnte einen Mieter wegen Nichteinhaltung der Ruhezeiten ab. Gleichzeitig mit der Abmahnung drohte er für den Fall des erneuten Verstoßes die fristlose Kündigung an.

Der Mieter erhob Klage gegen den Vermieter auf Beseitigung der Abnahme, hilfsweise Unterlassung, hilfsweise Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Abmahnung.

Die Klage wurde in allen Instanzen abgewiesen. Ein juristischer Anspruch bestehe nicht, da der Mieter durch die Abmahnung noch nicht in seinen Rechten verletzt sei. Anders als im Arbeitsrecht, wo ein Vorgehen gegen eine unberechtigte Abmahnung möglich sei, bestehe ein derartiger Anspruch im Mietrecht nicht. Denn im Arbeitsrecht resultiere der Anspruch aus der ausgeprägten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer sowie weitergehende persönlichkeitsrechtliche Pflichtenbindungen, die im Mietrecht nicht bestehen.

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