(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.6.2003, 6 V 2563/02)

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich mit der Besteuerung von Zinserträgen aus sogenannten Schneeballsystemen auseinandersetzten. Bei einem solchen Schneeballsystem war einem Anleger im verlauf mehrerer Jahre bei einer Gesamtanlage von rund 159.000 DM ein Betrag von rund 1,13 Mio. DM gut geschrieben. Davon waren rund 560.000 DM tatsächlich ausgezahlt worden. Nach Ansicht des zuständigen Finanzamtes sollte der Gesamtbetrag – 1,13 Mio. DM – versteuert werden. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied anders. Anlageerträge aus Schneeballsystemen werden unterschiedlich beurteilt. Die tatsächlich ausgezahlten Beträge sind mit bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu erfassen. Soweit Erträge den Antragstellern lediglich gut geschrieben worden waren, bestehen nach Auffassung des Senats hinsichtlich der Frage eines Zuflusses im Sinne des Einkommensteuergesetzes Zweifel.