(Urteil des BFH vom 19.02.2004, Aktenzeichen VI R 135/04) Die Beteiligten stritten über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen PC. Der Kläger schaffte einen PC und einen Scanner sowie Zubehör privat an. Da er diesen auch für geschäftliche Belange nutzte, machte er ausgehend von einer dreijährigen Nutzungsdauer 599,00 DM als Werbungskosten geltend. Diese wurden…

(Bundesfinanzhof, Urteil vom 6.3.2003, Az.: XI R 24/02). Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Gewinnanteile, die an stille Gesellschafter ausgezahlt werden nicht in vollem Umfang als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Sie sind nur dann Betriebsausgaben, wenn die Zahlungsverpflichtung betrieblich veranlasst ist – gemäß § 4 Abs. 4 EStG. Nach Ansicht des Gerichts kann von einer solchen…

(Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.04.2003, Az.: VI R 78/02). In einem Urteil hatte der Bundesfinanzhof wieder einmal über das häusliche Arbeitszimmer zu entscheiden. Wichtiges Kriterium für die Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers ist in der ständigen Rechtsprechung der sogenannte qualitative Mittelpunkt. D.h., dass in dem Arbeitszimmer die für den ausgeübten Beruf wesentlichen und prägenden Tätigkeiten verrichtet werden….

(Schreiben des BMF vom 13.06.2003). Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums hat sich mit der Steuerfestsetzung bei doppelter Haushaltsführung befasst. Dabei geht es vorrangig um die Frage der vorläufigen Steuerfestsetzung hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung des Abzugs der Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung. Nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO ist die Einkommensteuer vorläufig festzusetzen….

(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.6.2003, 6 V 2563/02) Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich mit der Besteuerung von Zinserträgen aus sogenannten Schneeballsystemen auseinandersetzten. Bei einem solchen Schneeballsystem war einem Anleger im verlauf mehrerer Jahre bei einer Gesamtanlage von rund 159.000 DM ein Betrag von rund 1,13 Mio. DM gut geschrieben. Davon waren rund 560.000 DM tatsächlich…

(Urteil des BFH vom 19.02.2004, Aktenzeichen VI R 135/04) Die Beteiligten stritten über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen PC. Der Kläger schaffte einen PC und einen Scanner sowie Zubehör privat an. Da er diesen auch für geschäftliche Belange nutzte, machte er ausgehend von einer dreijährigen Nutzungsdauer 599,00 DM als Werbungskosten geltend. Diese wurden…