LG Münster, Entscheidung vom 21.01.2000

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Münster sind Auktionen im Internet völlig unverbindlich. Der Ersteigerer eines PKW´s hatte den Autohändler auf Auslieferung eines Fahrzeugs verklagt. Hierbei handelte es sich um einen Neuwagen, den der Kläger etwa zur Hälfte des üblichen Neupreises ersteigert hatte. Der Autohändler verweigerte jedoch die Herausgabe.

Das LG Münster hat nun entschieden, daß die Klage des Ersteigerers abzuweisen sei. Auktionen im Internet seien keine echten Auktionen.Das Internet biete hier nur eine Plattform für Bieter und Ersteigerer. Ein Auktionator fehle gänzlich und die Bietzeit sei beschränkt.

Es handle sich hierbei demnach um eine Privatveranstaltung, wobei die Abgabe des Höchstgebotes nicht gleichbedeutend sei mit dem Zuschlag