OLG Dresden, Urteil vom 10.06.1997, Az. 5 U 1121/97
Das OLG Dresden hat in dieser Entscheidung entschieden, daß die Bestätigung einer finanzierenden Bank des Bauherrn, das für den Bau noch Mittel in einer bestimmten Höhe zur Verfügung stehen, keine ausreichende Zahlungssicherheit im Sinne des § 648 a Abs. 2 BGB darstellen. Bankbestätigung über ausreichende Finanzierungsmittel
OLG Dresden, Urteil vom 10.06.1997, Az. 5 U 1121/97
Das OLG Dresden hat in dieser Entscheidung entschieden, daß die Bestätigung einer finanzierenden Bank des Bauherrn, das für den Bau noch Mittel in einer bestimmten Höhe zur Verfügung stehen, keine ausreichende Zahlungssicherheit im Sinne des § 648 a Abs. 2 BGB darstellen.