LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.11.1998, AZ: 2 SA 330/98

Zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits bestand ein Arbeitsverhältnis. Aufgrund von Unstimmigkeiten hatte sich der Arbeitnehmer über den Arbeitgeber derart geärgert, daß er im Internet unter der Bezeichnung “News der Woche” beleidigende Behauptungen über seinen Arbeitgeber aufgestellt hatte. Dieser sprach daraufhin die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage und berief sich auf sein Recht zur freien Meinungsäußerung. Wie das Arbeitsgericht, so wies auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein die Klage ab und erklärte, die Kündigung sei zu recht erfolgt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung finde seine Schranke in den Grundregeln des Arbeitsverhältnisses. Durch öffentliche Äußerungen dürfe der Betriebsfrieden nicht gefährdet werden. Aus diesem Grunde sei die Kündigung zu recht ausgesprochen worden.