Landgericht Stuttgart Beschluß vom 9. Juni 1997 – 11 KfH O 82/97 – "hepp.de"
Die Reservierung eines Domain-Namens in Behinderungsabsicht ist wettbewerbsrechtlich anstößig und gemäß § 1 UWG zu unterlassen.
Landgericht Stuttgart Beschluß vom 9. Juni 1997 – 11 KfH O 82/97 – "hepp.de"
Die Reservierung eines Domain-Namens in Behinderungsabsicht ist wettbewerbsrechtlich anstößig und gemäß § 1 UWG zu unterlassen.