Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 15 Ta 113/99

Franchise-Nehmer sind nach einem Beschluss des Düsseldorfer Landesarbeitsgerichts keine Arbeitnehmer, sondern selbstständige Handelsvertreter. Mit dieser Entscheidung lehnte das Landesarbeitsgericht die Zulassung der Klage eines Franchise-Nehmers gegen das Handelsunternehmen Hein-Gericke ab. Der Kläger hatte sich gegen die Eröffnung eines weiteren Geschäfts in seiner Nähe gewandt.

Der Franchise-Nehmer könne seine Arbeitszeiten und seine Tätigkeit im wesentlichen frei bestimmen sowie eigene Mitarbeiter einstellen, erklärten die Richter.

Zudem fehle es an einer ausreichenden Bindung an Weisungen des Unternehmens.

Franchise-Nehmer bieten Waren oder Dienste eines Unternehmens unter einem einheitlichen Marketingkonzept an.

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