LG München I, Az.: 7 O 3111/00.

Die 7.Zivilkammer des LG München I hat Microsoft mit einer im Beschlussweg erlassenen einstweiligen Verfügung u. a. den Vertrieb von Windows 2000 in sogenannten OEM- Versionen verboten. Nach dem Vortrag des Antragstellers, eines Softwarehändlers, hat Microsoft angekündigt, ab 01.04. 2000 verschiedene Windows- Versionen nur noch mit einer Programmroutine auszuliefern, die verhindert, dass der Kunde, der das Programm mit einem neuen Computer erwirbt, dieses weiter nutzen kann, wenn er etwa die Hauptplatine wegen Aufrüstens auf einen schnelleren Prozessor auswechseln oder auch schon nach kurzer Zeit auf einen neuen Computer umsteigen will. Der Antragsteller hält dies für eine wettbewerbswidrige Einschränkung der Rechte des Käufers. Nach Angaben von Microsoft sollen damit Grauhandel und Raubkopien verhindert werden. OEM- Versionen sind Programme, die nur zusammen mit einem neuen Computer vertrieben werden dürfen und die in der Regel mit erheblichen Preisnachlässen an Computerhersteller abgegeben werden. Die Durchsetzung dieser Vertriebsbeschränkung war in jüngster Zeit auf rechtliche Schwierigkeiten gestoßen