Im vorliegenden Fall hatte ein Architekt gegenüber seinem Auftraggeber erklärt, die Bauleistung eines Bauunternehmers weise bestimmte Mängel auf. Daraufhin hat der Bauherr keine Zahlung geleistet, sondern mit dem Bauunternehmer einen Rechtsstreit geführt. In diesem Rechtsstreit wurde festgestellt, dass die fachliche Beurteilung durch den Architekten falsch war. Der Mangel wurde im Prozess nicht bestätigt. Daraufhin nahm der Bauherr den Architekten bezüglich der Prozesskosten in Anspruch. Das OLG Celle entschied hierzu, dass sich der Architekt schadensersatzpflichtig gemacht habe.