OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2000, AZ: 2 U 58/00
Bei dieser Entscheidung handelt es sich um die Berufungsentscheidung zu dem zitierten Urteil des LG Münster. Entgegen der Entscheidung des LG Münster war das OLG Hamm der Auffassung, daß die bei einer Internet-Auktion geschlossenen Verträge wirksam sind und zustande gekommen sind. Nach Auffassung des Gerichts liege nicht nur eine Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten vor, sondern es liege ein rechtsverbindliches Angebot vor, welches durch das letzte und höchste Gebot angenommen werde.