OLG Celle, Urteil vom 19.12.2002 – 14 U 205/01

Eine mündliche Vereinbarung eines Architektenpauschalhonorars, das unterhalb der Mindestsätze des § 16 HOAI liegt, ist in aller Regel gemäß § 4 HOAI unwirksam.*)

Der Architekt ist auch nach längerem Zeitablauf (hier ca. 4 Jahre) nicht nach Treu und Glauben gehindert, eine Abrechnung seines Honorars nach den Mindestsätzen vorzunehmen, wenn er zwischenzeitlich keinen Vertrauenstatbestand dahin geschaffen hat, dass er den Anspruch nicht mehr geltend machen werde.