OLG Celle, Urteil vom 02.03.2000, Az. 13 U 112/99
Auch von einem Bauträger kann der Auftragnehmer Sicherheit nach § 648 a BGB verlangen. Hier war im Vertrag folgender Passus enthalten:
“Die Anwendung von § 648 a BGB kommt im Hinblick auf die Bauträgerfinanzierung des Auftraggebers nicht in Betracht.”
Der Auftragnehmer forderte trotzdem eine Sicherheit und machte, da diese nicht gestellt wurde, Schadensersatz geltend. Der Schadensersatz wurde dem Auftragnehmer vom OLG Celle zugesprochen.