Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.12.1998, Az: 6 U 151/98

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot jeglicher Konkurrenztätigkeit in einem Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführer verstößt auch bei einer zeitlichen Befristung gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit, da an einer so weitgehenden Bindung kein schutzwürdiges Interesse des Unternehmers besteht.

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