OLG Frankfurt, Urteil vom  13.03.2009  10 U 133/08.

Im vorliegenden Fall hatte der AG einen Planer mit der Erstellung der Entwurfsplanung beauftragt. Anschließend beauftragte er einen Generalunternehmer mit der Errichtung des Gebäudes, wobei Gegenstand des GU-Vertrages auch die Herstellung der Ausführungs-planung war. Für ein Treppengeländer hatte der Planer in der Entwurfsplanung einen bestimmten Werkstoff vorgesehen. Der Auftraggeber selbst war im Brandschutz fachkundig und bemusterte zusammen mit dem GU das Treppengeländer und den Werkstoff, gab diesen schließlich frei.

Objektiv entsprach der verwendete Baustoff nicht den Brandschutzbestimmungen, so dass das Treppengeländer ausgetauscht werden musste. Der AG mach gegen den GU die vollständigen Kosten dieser Auswechslung geltend. Der GU wendet ein, den AG träfe ein Mitverschulden, er müsse sich jedenfalls das Planungsverschulden des planenden Architekten als eigenes Verschulden zurechnen lassen.

Das OLG Frankfurt hat diese Auffassung des GU bestätigt. Zwar habe der GU selbst eine Planungsverantwortlichkeit, da er die Ausführungsplanung herstellen musste. Jedoch werde die Ausführungsplanung aus der Entwurfsplanung heraus entwickelt, so dass die entsprechenden Leitdetails durch den Planer vorgegeben seien. Im Verhältnis zum Bau-überwacher sei der Planer aber Erfüllungsgehilfe des Bauherrn, weil der Bauherr grundsätzlich verpflichtet sei, dem bauüberwachenden Architekten eine geeignete Planung zur Verfügung zu stellen. Dies gelte unabhängig davon, dass der Bauüberwacher grundsätzlich verpflichtet ist, eine Planung auf ihre Tauglichkeit hin zu überprüfen. Diese Grundsätze gelten auch für den GU, der eigene Planungsaufgaben hat und nicht nur mit der Bauüberwachung beauftragt war. Die Ausführungsplanung werde eben nur auf der Grundlage der Entwurfsplanung geschuldet. Da der Planer im vorliegenden Fall mit seiner Fehlplanung die entscheidende Ursache für den Baumangel gesetzt habe, müsse sich der AG ein eigenes Verschulden von 60 % zurechnen lassen. Der GU hafte selbst nur mit 40 %.