Landgericht Paderborn, 6 O 142/97

Es handelt sich um ein "sittenwidriges Ausbeuten fremder Leistungen", wenn Stellenmarktanzeigen einer Konkurrenzfirma kopiert werden, um diese selbst im elektronischen Anzeigenmarkt zu veröffentlichen. Damit entschied das Gericht, daß das Urheberrecht auch im Internet gilt.