Oberlandesgericht Köln, 19 U 174/96

Kaum sind sie auf dem Markt, erweisen sie sich fast schon wieder als zu klein – die Kapazitäten der handlichen Laptops. Neue und aufwendige Softwareprogramme benötigen immer größere Arbeitsspeicher. Häufig werben Hersteller damit, daß sich die Geräte mit Hilfe einer RAM-Card im Bedarfsfall erweitern lassen.

Werden die aufgerüsteten Computer dadurch störungsanfälliger, können Kunden das Gerät künftig komplett reklamieren. Sie erhalten den vollen Kaufpreis zurück. So entschied jetzt das Kölner Oberlandesgericht. Die Zeit der vorherigen Nutzung müssen sich Kunden nicht anrechnen lassen. Die Richter konnten in einem Computer, der abstürzt, keinen Nutzen erkennen.