Landgericht Berlin Beschluß vom 14. Mai 1998 – 16 O 301/98 – "E-Mail-Werbung"

Landgericht BerlinBeschluß vom 2. April 1998 – 16 O 201/98 – "E-Mail-Werbung"

1. Das unaufgeforderte Zusenden von E-Mail-Werbung ist unzulässig.
2. Für die Frage der Unzulässigkeit ist es unerheblich, ob der Empfänger eine Privatperson, Freiberufler oder Gewerbetreibender ist.