(OLG Celle, Urteil vom 7.4.2003, Az.: 2 W 42/03)

Das Oberlandgericht in Celle hat entscheiden, dass gewerbliche Mieter eine geforderte Barkaution nicht einfach durch eine Bankbürgschaft ersetzen dürfen. Hierzu ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Sinn und Zweck einer Barkaution ist schließlich die Liquidität des Vermieters zu sichern und ihm im Sicherungsfall den Einsatz der Mietkaution zu erleichtern Dieser Zugriff ist möglich, weil – im Gegensatz zum Wohnraummietrecht – der Vermieter nicht verpflichtet ist, die Barkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen aufzubewahren.

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