Bauzeitverlängerung aufgrund eines verzögerten Zuschlags
Beschluss des OLG Brandenburg vom 18.8.2009, Aktenzeichen
11 W 25/08

Im vorliegenden Verfahren hatte ein öffentlicher Auftraggeber einen Zuschlag mit einer Verspätung von fast fünf Monaten erteilt. Grund war die verzögerte
Auswertung der Angebote sowie ein Nachprüfungsverfahren. Mit der Verlängerung der Bindefrist waren die Bieter jeweils einverstanden. Statt im Februar sollten
die Arbeiten nun im September beginnen.

Der Auftragnehmer macht Mehrkosten wegen Bauzeitverlängerung gelten. Durch die Verschiebung in die Winterzeit behauptet er, dass zusätzlich zu den geplanten
169 Arbeitstagen weitere 115 Arbeitstage aufgewandt werden mussten. Zum Nachweis legt er ein baubetriebliches Gutachten vor. Auf Basis dessen macht er erhöhte Lohnkosten gelten.

Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Aufgrund einer verzögerten Vergabe könnten zwar Mehrvergütungsansprüche in Betracht kommen, jedoch müssen diese
konkret vorgetragen werden. Es hätte eine bauablaufsbezogene Darstellung erfolgen müssen, wie der Auftragnehmer den Einsatz seiner Arbeitskräfte tat
sächlich geplant hatte und wie ihr Verlauf gewesen wäre, wenn der Zuschlag im Rahmen der Frist erfolgt wäre. Es hätte gegenübergestellt werden müssen, wie
der tatsächliche Bauablauf war und welche konkreten Auswirkungen der verspätete Zuschlag auf diesen gehabt hätte.

Ein baubetriebliches Gutachten ersetzt diesen Sachvortrag nicht.