Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 6. Februar 1996, Az.: 22 U 123/95 Stürzt ein Baugerüst ein weil es erkennbar weder an der Hauswand befestigt noch sonst gesichert war, haftet der Bauunternehmer für den Schaden das kann auch gelten, wenn es ihm nicht gehört und er es nicht selbst aufgestellt hat; er ist auch dann verantwortlich, wenn er das Gerüst vor dem Einsturz als letzter benützt hat, denn er darfdie Baustelle nicht in einem „verkehrsunsicheren Zustand“ verlassen.