BGH-Urteil vom 12.12.2000, AZ: XI ZR 138/00

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Banken, bei denen Online-Banking zulässig ist, ist enthalten, daß generell die Haftung für technisch oder betrieblich bedingte zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Online-Banking ausgeschlossen sind. Der BGH hatte zu prüfen, ob diese Klausel gegen das Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Zunächst stellte der BGH fest, daß auch diese Geschäftsbedingung der Inhaltskontrolle des AGBG unterliege. Sie stelle eine umfassende Haftungsfreizeichnung dar und zwar unabhängig von der Frage, welches Maß an Verschulden die Bank trifft. Die Klausel schließe daher auch Schadensersatzansprüche für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit aus. Dies verstößt aber gegen § 11 Nr. 7 AGBG, so daß die Klausel damit unwirksam ist.