BGH-Urteil vom 23.01.2008, AZ: VIII ZR 246/06 Vorliegend hatte der Beklagte vom Kläger eine Lichtrufanlage für eine Klinik erworben. Der Beklagte baute diese ein und stellte eine Verbindung zur bereits bestehenden Rufanlage her. Aufgrund einer Störungsmeldung, deren Ursache der Beklagte nicht ermitteln konnte, forderte er den Kläger auf, den Mangel an der gelieferten Anlage zu…