OLG Schleswig, Urteil vom 25.10.2002 – 1 U 8/02
Erteilt der Architekt nach der Leistungsphase 8, § 15 HOAI, eine (falsche) Schlussrechnung, verjährt der Honoraranspruch für die Vergütung bis zur Leistungsphase 8, § 15 HOAI, auch wenn die übernommene Leistung der Leistungsphase 9, § 15 HOAI, noch nicht erbracht ist.