Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern im Bauvertrag

BGH-Urteil vom 04.07.2002, Aktenzeichen: VII ZR 502/99

Im vorliegenden Fall war zwischen einem Bauherrn und einem Auftragnehmer ein Bauvertrag geschlossen worden, dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Bauherrn zugrunde lagen. Hiernach war zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen. Wie der BGH mehrfach entschieden hat, ist eine derartige Vereinbarung unwirksam. Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, ob der Bauherr unter diesen Voraussetzungen Anspruch darauf hat, dass der Bauunternehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft stellt, welche nicht auf erstes Anfordern zur Zahlung fällig ist.

Der BGH hat im vorliegenden Fall entschieden, dass der lückenhafte Vertrag ergänzend dahingehend auszulegen ist, dass der Bauunternehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft zu erbringen hat. Allerdings gelte dies nur für Verträge, die vor Bekanntwerden dieser Entscheidung abgeschlossen wurden. Für Verträge, die nach Bekanntwerden dieser BGH-Entscheidung abgeschlossen werden, gilt dies nicht mehr. In diesen Fällen entfällt die Sicherungsregelung komplett mit der Konsequenz, dass der Bauunternehmer überhaupt nicht mehr verpflichtet ist, eine entsprechende Vertragserfüllungsbürgschaft (auch ohne Zahlung auf erstes Anfordern) zu erbringen.

 

Tipp:

Nach laufender Rechtsprechung des BGH sind Vereinbarungen in allgemeinen   Geschäftsbedingungen des Bauherrn, dass eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder eine Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern zahlbar sein müssen, unwirksam. Wird ein Bauvertrag nunmehr nach Bekanntwerden des Urteils vom 04.07.2002 abgeschlossen und beinhaltet dieser eine Regelung, dass eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zahlbar ist, so entfällt der Anspruch des Bauherrn auf Erbringung einer Vertragserfüllungs-bürgschaft vollständig. Selbstverständlich kann weiterhin eine Vertragserfüllungsbürgschaft wirksam vereinbart werden, solange diese nicht auf erstes Anfordern zahlbar gestellt ist.