Ulrich Damm Geburtsjahr: 1968Studium: 1991 bis 1995, Universität BayreuthReferendariat: BayreuthZulassung: 1997 e-Mail: hof@heinicke.com Tätigkeitsschwerpunkte: Versicherungsrecht, Bankenrecht, Mietrecht, Immobilienrecht, Strafrecht
Detlev Plate Geburtsjahr: 1970Studium: 1990 bis 1995, Ruhr-Universität BochumReferendariat: BochumZulassung: 2006 e-Mail: hof@heinicke.com Bisherige Tätigkeiten: 1999 bis 2006 Justitiar bei einer Konzernholdinggesellschaft 2006 – 2007 Syndikusanwalt bei Rosenthal AG Fachanwalt für Arbeitsrecht Sonstige Tätigkeitsschwerpunkte: Bau- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht Interessenschwerpunkte: Insolvenzrecht, Bankrecht
Andreas von Wiczlinski Geburtsjahr: 1960Geburtsort: DüsseldorfStudium: 1982 – 1988 WürzburgReferendariat: Würzburg, Augusta (USA)Zulassung: 1992 e-Mail: hof@heinicke.com Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Erbrecht, Speditions- und Transportrecht Interessenschwerpunkte: Arzthaftungsrecht
Dieter Heinicke Geburtsjahr: 1954Geburtsort: Hof/Saale, BayernStudium: 1976 – 1980, Ludwig-Maximilians-Universität München Referendariat: HofZulassung: 1983 e-Mail: hof@heinicke.com Tätigkeitsschwerpunkte: Architektenrecht, Baurecht, Handels- und Gesellschaftsrecht Interessenschwerpunkte: Familienrecht, Vertragsrecht
OLG Köln, Urteil vom 16.12.2005, AZ: 20 U 204/03 Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 27.09.2006, AZ: VII ZR 11/06 In diesem Fall war ein Statiker beauftragt, die Statik für einen Gebäudekomplex zu erstellen. Dieser bestand aus einem Wohnhaus sowie einem Wohn- und Geschäftshaus. Beide Gebäude standen auf einer gemeinsamen Tiefgarage und hatten gemeinsame…
BGH-Beschluss vom 22.11.2006, AZ: VII ZR 249/05 Im vorliegenden Fall hatte der Auftraggeber dem Architekten dessen Vertrag gekündigt. Der Architekt hatte daraufhin am 04.12.2002 eine Rechnung erstellt, die er selbst nicht als Schlussrechnung bezeichnete. Am 15.04.2004 erstellte er eine weitere Rechnung, aus der sich eine weitere Forderung von über 60.000,00 € ergab. Das Oberlandesgericht hatte…
BGH Urteil vom 07.12.2006, AZ: VII ZR 166/05 Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von Werklohn in Anspruch. Der Beklagte ist Architekt. Er gehört einer Grundstücksgemeinschaft an, die einen GÜ beauftragt hatte, Bauleistungen durchzuführen und den hiesigen Beklagten mit den Architektenleistungen beauftragt hatte. Die Klägerin erhielt vom Beklagten einen Bauauftrag unter Angabe der Berufsbezeichnung…
OLG Koblenz, Urteil vom 07.09.2004, Aktenzeichen: 3 U 1235/02 (BGH-Nichtzulassungsbeschwerde am 10.11.2005 zurückgewiesen, Aktenzeichen VII ZR 238/04) Im vorliegenden Fall wurde der beklagte Hauptplaner durch einen Generalplaner mit der Erbringung bestimmter Planungsleistungen zu einem Pauschalhonorar beauftragt. Der Hauptplaner wiederum beauftragte einen Subplaner mündlich, die Planungsleistungen für drei Brückenbauwerke zu erstellen. Als Vergütung wurde ein Stundenhonorar…
BGH Urteil vom 12.01.2006, VII ZR 293/04 Im vorliegenden Fall war ein Ingenieurbüro mit der Planung von Wärmeversorgungs-, Wassererwärmungs- und Raumlufttechnikanlagen für eine Kasernenanlage beauftragt, die insgesamt aus 66 Gebäuden bestand. Die Leistungen wurden vom Ingenieurbüro erbracht. In der Abrechnung rechnete das Ingenieurbüro für jedes Gebäude getrennt ab. Es stellt sich auf den Standpunkt, dass…
BGH, Urt.v.25.9.03, VII ZR 13/02 Die HOAI enthält zur Nebenkostenpauschale keine preisrechtlichen Beschränkungen. Der BGH hatte sich am 25.09.03 mit einem interessanten Fall aus dem Architektenrecht zu befassen. Der klagende Bauherr hatte mit einem Architekturbüro eine Nebenkostenpauschale von 10% des Nettohonorars vertraglich vereinbart. Später vertrat er dann die Auffassung, dass diese Vereinbarung über die Nebenkosten…
