BGH-Beschluß vom 13.07.2000, VII ZR 249/99. In diesem Fall hatte der BGH eine Klausel in einem Bauvertrag zu prüfen, wobei vereinbart war, daß die Vertragsstrafe noch im Zusammenhang mit der Schlußzahlung geltend gemacht werden könne. Der Bundesgerichtshof hat hierzu ausgeführt, daß eine solche Klausel dahingehend zu verstehen sei, daß sie spätestens mit der Schlußzahlung geltend…

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2002, AZ: 5 U 31/01) Ein Bauherr nimmt seinen Architekten in Regress, da er hinsichtlich eines Vertragsstrafenanspruches gegen seinen Rohbauunternehmer prozessual unterlegen ist. Er beruft sich darauf, der Architekt hätte eine Hinweispflicht ihm gegenüber gehabt, dass er sich bei der Abnahme der Unternehmerleistungen die Vertragsstrafe hätte vorbehalten müssen. Das OLG weist…

OLG München, Urteil vom 21.03.2006, AZ: 13 U 5102/05 Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 25.01.2007, AZ: VII ZR 106/06 Der Auftragnehmer erhielt auf Basis der VOB Teil B den Auftrag, die Auffahrtsspindel eines Garagenhauses zu sanieren. Im Vertrag war eine Vertragsstrafe vereinbart. Die Arbeiten wurden ausgeführt. Zum vereinbarten Fertigstellungstermin war die Dichtigkeit der…

BGH Urteil vom 08.07.2004, Aktenzeichen VII ZR 24/03 Am 23.01.2003 hatte der BGH eine von uns bereits veröffentlichte Entscheidung getroffen, wonach eine Vertragsstrafenklausel in einem Bauvertrag als allgemeine Geschäftsbedingung nur wirksam ist, wenn eine Obergrenze von nicht mehr als 5 % der Auftragssumme vereinbart ist. Da der BGH in früheren Entscheidungen eine Obergrenze von 10…

Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen BGH Urteil vom 23.01.2003, AZ: VII ZR 210/01 In dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof neue Kriterien für die Wirksamkeit von Vertragsstrafenklauseln aufgestellt. Im entschiedenen Fall war eine Vertragsstrafe von 0,15 % des Pauschalpreises für jeden Werktag der Verspätung zu bezahlen, insgesamt jedoch höchstens 10 %. In dieser Entscheidung…

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2002, AZ: 5 U 85/01) Eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Vertragsstrafe, die für den Fall einer Fristüberschreitung den Vertragsstrafenanspruch neben Schadensersatzansprüchen bestehen lässt, ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 ABG-Gesetz unwirksam. In einem Bauvertrag, den der Bauherr gestellt hatte, wurde eine Vertragsstrafe neben einer Regelung zum Schadensersatz „gesondert vereinbart“….

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