Ein Instrumentarium zur Sicherung der Bauunternehmen hat der Gesetzgeber mit der vor einigen Jahren erfolgten Einführung des § 648a BGB geschaffen.  Der Unternehmer kann hiernach von dem Auftraggeber eine Bürgschaft für seine voraussichtlichen Werklohnansprüche fordern. Sicherheit kann bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruchs, wie er sich aus dem Vertrag oder einem zusätzlichen Zusatzauftrag ergibt, verlangt…

Der Gesetzestext § 648 a BGB   (1) 1Der Unternehmer eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon kann vom Besteller Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen, die mit 10 vom Hundert des zu sichernden Vergütungsanspruchs anzusetzen sind, verlangen. 2Satz 1 gilt in demselben Umfang auch…

  Voraussetzung ist, daß der Auftraggeber Eigentümer des Grundstücks ist. Beim Bauträger besteht das Problem darin, daß meist bereits vorrangig Auflassungsvormerkungen zugunsten der Erwerber eingetragen sind, so daß die Bauhandwerkersicherungshypothek nachrangig eingetragen wird. Der Auftraggeber ist, soweit die weiteren Voraussetzungen vorliegen, auf Verlangen verpflichtet, die Bauhandwerkersicherungshypothek einzutragen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, kann per…

Kauf einer gebrauchten Immobilie Obwohl man beim Kauf einer Immobilie zunächst an einen Kauf vom Bauträger denkt, betreffen die meisten Verkäufe die gebrauchte Immobilie. Hierbei findet nicht – wie beim Kauf einer Neuimmobilie vom Bauträger -Werkvertragsrecht Anwendung, sondern Kaufvertragsrecht mit der Konsequenz, daß sich eine Reihe abweichender Rechtsfolgen ergeben. Die wesentlichste Abweichung besteht darin, daß…

Erläuterung der Sicherheitsleistung nach § 648 a BGB Ein Instrumentarium zur Sicherung der Bauunternehmen hat der Gesetzgeber mit der vor einigen Jahren erfolgten Einführung des § 648a BGB geschaffen.  Der Unternehmer kann hiernach von dem Auftraggeber eine Bürgschaft für seine voraussichtlichen Werklohnansprüche fordern. Sicherheit kann bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruchs, wie er sich aus…

Sicherheitsleistung des Bestellers nach § 648 a BGB§ 648 a BGBSicherheitsleistung des Bestellers   (1) 1Der Unternehmer eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon kann vom Besteller Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen, die mit 10 vom Hundert des zu sichernden Vergütungsanspruchs anzusetzen sind, verlangen….

Punktesammeln in Flensburg – Maßnahmen der Verwaltungsbehörde       Gegen Fahrerlaubnisinhaber, die wiederholt Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben, hat die Verwaltungsbehörde folgende Maßnahmen, zu ergreifen, wenn sich nicht im Einzelfall die Notwendigkeit eines früheren Einschreitens ergibt: 1.Ergeben sich neun Punkte, so ist der Betroffene schriftlich zu verwarnen. In derVerwarnung ist auf die Verkehrszuwiderhandlung hinzuweisen, auf welche…

VOB/Teil B, Ausgabe 2009     §1 Art und Umfang der Leistung 1. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrages gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). 2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche…

VOB/Teil B, Ausgabe 2012     §1 Art und Umfang der Leistung 1. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrages gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). 2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche…

VOB/Teil B, Ausgabe 2006     §1 Art und Umfang der Leistung 1. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrages gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). 2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche…

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