BGH-Urteil vom 25.09.2003, Aktenzeichen VII ZR 357/02Ein Bauträger verklagt einen Unternehmer auf Schadensersatz wegen Mietminderungen aufgrund von Feuchtigkeitsschäden, die mangelverursacht sind. Der Bauträger seinerseits war von einer Erwerberin erfolgreich auf Mietausfall verklagt worden. Darüber hinaus sind aus diesem Verfahren mit dem Erwerber auch erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten entstanden. Gegen die Geltendmachung dieser Ansprüche wendet der…
(OLG Karlsruhe, Urt.v.21.10.03, 17 U 24/03).In der Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob der Sicherungsumfang einer Gewährleistungsbürgschaft auch Ansprüche wegen Fertigstellungs- oder Restarbeiten erfaßt. Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass die Gewährleistungsbürgschaft keine Erfüllungsansprüche sichere. Die Gegenansicht ist der Auffassung, dass Ansprüche des Auftraggebers auf Restfertigstellung grundsätzlich von einer Gewährleistungssicherheit umfaßt seien, da es auch…
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.5.2003,17 U 193/02Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hatte darüber zu entscheiden, wer bei der Mängelbeseitigung die Kosten trägt. Insbesondere dann, wenn ein Unternehmer auf eine Mängelbeseitigungsaufforderung des Bauherrn Untersuchungen durchführt, um die Ursache des Mangels zu finden. Eine Vergütung kann verlang werden, wenn kein Gewährleistungsfall vorliegt, also wenn sich herausstellt, dass die…
Im Auftrage desselben Bauherrn waren sowohl ein Rohbauunternehmer als auch ein Stukkateurbetrieb an der Herstellung einer Wohnanlage beteiligt. Nach Abschluss der Roharbeiten und nachfolgendem Aufbringen des Putzes durch den Stukkateurbetrieb zeigten sich dort alsbald Risse. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme waren sowohl der Rohbauunternehmer als auch der Stukkateur für die aufgetretenen Mängel verantwortlich. Das OLG…
(Urteil des BGH vom 25.09.2003, Az.: VII ZR 357/02)Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass Mietausfälle wegen Baumängeln sog. enge Mangelfolgschäden sind. Für diesen Schaden muss der Hersteller des Werkes haften. Im vorliegenden Fall wurde die Miete wegen Feuchtigkeit gemindert. Diese Feuchtigkeit war auf Risse im Aussenputz zurückzuführen. Der Schaden geht also auf das Werk selbst zurück…
OLG Celle, Urteil vom 15.01.2003, AZ: 7U 64/00Ein Bauunternehmer wurde mit der Durchführung von Dachdecker (Titel 1) und Dachklempnerarbeiten (Titel 2) schriftlich beauftragt. Später erhielt er einen Zusatzauftrag für Montage der Solbank-Abdeckungen in Kupfer (Titel 3), wobei er seine Leistungen für den Titel 3 soweit wie möglich auf der Basis des Titels 2 kalkulieren sollte….
BGH, Beschluss vom 19.12.2002, AZ: VII ZB 14/02Im vorliegenden Fall hatte ein Bauherr nach Durchführung von Werkleistungen ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, um Mängel an dem Gewerk feststellen zu lassen. Der Sachverständige bestätigte diese Mängel auch in seinem Gutachten. Anschließend beseitigte der Werkunternehmer diese Mängel. Nach § 494 a I ZPO kann der Antragsgegner eines Beweisverfahrens…
BGH-Urteil vom 05.12.2002, AZ: VII 360/01Im vorliegenden Fall machte der Kläger Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Werkvertrag geltend. Nach der früheren Rechtslage war Voraussetzung für einen derartigen Anspruch eine Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung. Dies hat sich nach der Änderung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs jedoch geändert. Fraglich war hier, ob eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung entbehrlich war….
BGH-Urteil vom 28.11.2002, AZ: VII ZR 136/00 Der Kläger macht aus abgetretenem Recht gegen einen Werkunternehmer Schadensersatz für den erforderlichen Aufwand zur Beseitigung von Schäden am einem Produktionsgebäude geltend. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen unter Berufung darauf, der Schaden sei der Höhe nach nicht hinreichend spezifiziert vorgetragen. Der Kläger hatte behauptet, es sei ein Sanierungsaufwand…
(BGH, Urteil vom 13.09.2001, VII ZR 392/00)Bei der Sanierung eines Flachdaches soll über dem vorhandenen Flachdachaufbau eine Wärmedämmschicht eingebaut und die Abdichtung erneuert werden. Die Wärmedämmung selbst und das notwendige Abhobeln der Kiespressschicht war im Auftrag nicht enthalten. Der Auftraggeber (AG) verlangt die Kosten der Komplettsanierung von € 75.000,00. Der Auftragnehmer (AN) hält ihm entgegen,…